Kindertagespflege ist nicht teurer als die Kita
Das Jugendamt bezuschusst die Kindertagespflege (bei einem besonderen Förderbedarf bzw. Betreuungsbedarf des Kindes auch bis 14 Jahren); (§ 24 SGB VIII) . Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Frau Schulte oder Frau Rose vom Jugendamt der Stadt Erftstadt. (Tel: 02235/409245)
Sie zahlen also nur, wie das auch im Kindergarten der Fall ist, einen einkommensabhängigen monatlichen Beitrag an die Stadt. Auch darüber kann Ihnen das Jugendamt Auskunft erteilen.
Je nach Alter des Kindes fallen Verpflegungskosten an. Gerne kläre ich weitere Fragen diesbezüglich bei einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
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